Der StiftungszweckIn der Satzung der Stiftung Kinderschutzbund Stuttgart sind folgende Verwendungszwecke für die Mittel festgelegt: 1) Die Stiftung hat den Zweck, als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen und Träger der Hilfe für Kinder und Jugendliche bei ihrer Arbeit zu unterstützen und zwar insbesondere die Arbeit des Vereins „Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Stuttgart e. V.“ 2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden, die an die geförderten Einrichtungen und Träger weitergegeben werden. 3) Zweck der Stiftung ist auch die treuhänderische Verwaltung anderer unselbständiger Stiftungen, die ihrerseits steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 51 ff AO und im Sinne von § 2 dieser Satzung verfolgen, als Dachstiftung (Sammelstiftung). |